Antikorruption

Antikorruption

Korruption schadet der Volkswirtschaft sowie den betroffenen Institutionen. Aus diesem Grund hat sich das monbijou bern durch den Beitritt zu Transparency International (TI) verpflichtet, sich an die folgenden Grundsätze der Korruptionsbekämpfung zu halten:

Antikorruptionscharta

(Gemäss Empfehlung von Transparency International)

Grundsätze

  • Wir führen unsere Geschäfte fair, ehrlich und transparent.
  • Wir bezahlen keine Bestechungsgelder. Wir dulden auch nicht stillschweigend, dass Bestechungsangebote in unserem Namen gemacht werden, um einen Geschäftsvorteil zu erlangen.
  • Wir nehmen keine Bestechungsgelder an. Wir dulden auch nicht, dass Bestechungsofferten von unseren Mitarbeitenden angenommen werden, um Geschäftsabläufe zu beeinflussen.
  • Wir vermeiden, Geschäfte mit Personen oder Unternehmen zu tätigen, die unsere Werte nicht akzeptieren und unseren Ruf schädigen könnten.
  • Wir gestalten unsere Arbeitsabläufe so, dass direkte und indirekte Bestechung vermieden werden kann. Wir halten uns an unsere Werte und handeln danach.
  • Wir führen unsere Geschäftsbücher genau und protokollieren wichtige Entscheidungen.
  • Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden unseres Betriebes sowie alle Geschäftspartner unsere Grundsätze kennen.
  • Wir werden unser Programm und unsere Abläufe bezüglich Korruption regelmässig überdenken und wenn nötig aktualisieren.
  • Wir werden uns auch in schwierigen Situationen an diese Grundsätze halten.

Regeln für die Annahme von Geschenken und Einladungen

Wir haben uns verpflichtet, weder Bestechungsgelder zu bezahlen, noch anzunehmen. Da Geschenke und Einladungen versteckte Bestechungsgelder sein oder als solche interpretiert werden können, haben wir folgende Regeln eingeführt:

Geschenke

  • Wir akzeptieren Geschenke in Form von kleinen Artikeln mit begrenztem Wert (z.B. handels-, resp. betriebsübliche Werbe- oder Neujahrsgeschenke). Wir akzeptieren keine wertvollen Geschenke. Diese werden zurückgegeben oder gemäss der Entscheidung der Geschäftsführung behandelt (z.B. als offizielle Spende zu Gunsten Bewohner oder einer anderen gemeinnützigen Gesellschaft).
  • Auch wenn gelegentliche Geschenke akzeptierbar sind, lehnen wir Geschenke, die regelmässig oder oft gemacht werden, ab.
  • Geschenke, die wir machen, unterstehen den gleichen Regeln, müssen rechtmässig nach lokalem Gesetz sein und von der Geschäftsführung bewilligt werden.

Einladungen

  • Wir offerieren und akzeptieren nur Einladungen, die in einem legitimen, angemessenen Geschäftsrahmen stehen.
  • Wir machen und akzeptieren keine freigiebigen und häufigen Einladungen, noch solche, die nicht von dem einladenden Unternehmen organisiert wurde.

Gewährleistung

  • Wir stellen sicher, dass sämtliche Mitarbeitende unseres Betriebs sich ohne Konsequenzen im Falle von Bestechungsversuchen diesen deutlich widersetzen können, auch wenn dies zu einem wirtschaftlichen Nachteil führt.
  • Wir unterstützen die Tatsache, dass Bestechung ein Straftatbestand gemäss StGB und UWG ist und melden Bestechungsversuche an die Behörden weiter.